Übernahme Sonder-Einstufung
Sondereinstufung SF-Klasse | 30% Sonderbeitragssatz in der KFZ-Versicherung
übernehmen oder übertragen?
Eine Sondereinstufung von einer anderen Versicherung übernehmen oder übertragen?
(z.B. eine Zweitwageneinstufung von einem Direktversicherer) Nicht möglich?
Einige Versicherer bieten Sondereinstufungen in die SF-Klasse z.B. für Zweitwagen, für das Fahrzeug des Ehe-/Lebenspartners oder ähnliche Sondereinstufungen an. Dies ist grundsätzlich eine gute Sache.
"Leider werden aber die Tarifbeiträge, gerade für diese Sondereinstufungen, im Laufe der Jahre, nicht unerheblich angehoben"
Problematik:
Ein Wechsel zu einer anderen KFZ-Versicherung war in der Vergangenheit meistens schwer, da die bisherige Versicherung die SONDER-Einstufung nicht in voller Höhe an den Folgeversicherer bestätigt. In der Regel können nur die tatsächlich erfahrenen schadenfreien Zeiten zu einer anderen Autoversicherung übernommen bzw. übertragen werden.
So werden aus 30% Beitragssatz ganz schnell 70% oder 85%. Ein Wechsel, zu einem an sich günstigeren Versicherer, lohnte sich daher bisher meist nicht.
Unsere Lösung:
Nur wenige Versicherer übernehmen eine solche Sondereinstufung 1 zu 1.
Schön, dass wir aber genau diese KFZ-Versicherer im Angebot haben. Somit ist die Übernahme, das Übertragen oder das Übernehmen einer Sondereinstufung bei uns kein Problem. Wir übernehmen den Sonder-Schadenfreiheitsrabatt Ihres Vorversicherers 1:1, in voller Höhe.
(Wir benötigen lediglich eine Kopie der letzten Beitragsrechnung Ihres bisherigen Versicherers, aus der die gewährte Sondereinstufung hervorgeht.)
Wichtiger Hinweis:
Die Sondereinstufung darf nicht bereits, durch einen Wechsel zu einem Versicherer verloren gegangen sein, der die Sondereinstufung nicht übernommen hat. In diesem Fall muss der Versicherungswechsel rückgängig gemacht werden, damit Sie zunächst wieder in den Besitz der Sondereinstufung kommen und wir diese später direkt übernehmen können.
Gern stehen wir Ihnen hier, bei Fragen, beratend zur Seite. Rufen Sie uns einfach an.