Elektroroller | E-Scooter
In vielen Ländern sind die coolen Elektro-Scooter bzw. Elektroroller (Elektro-Roller) schon seit Jahren voll im Trend. Endlich ist in Deutschland nun die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) in Kraft getreten.
Das heisst:
Ab sofort dürfen Sie mit Elektrorollern und Elektro-Scootern, die über eine entsprechende Betriebserlaubnis für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr verfügen, auf Radwegen fahren.
Voraussetzung für das Fahren mit dem Elektroscooter oder Elektroroller ist jedoch eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Versicherungsplakette für Scooter oder Roller.
Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Elektroroller, E-Scooter und Co. werden bei uns im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung und auf Wunsch auch Teilkasko
mit 150,- EUR Selbstbeteiligung versichert.
Sind alle E-Roller und E-Scooter versicherbar? Nein!
Versicherungen für Elektroroller werden nur für Fahrzeuge angeboten, die der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung entsprechen.
Um einen E-Scooter oder E-Roller handelt es sich im Sinne der eKFV nur, wenn folgende Voraussetzungen vorhanden sind:
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EInzelbetriebserlaubnis (EBE) ist vorhanden.
20 Km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
Beleuchtung mit Scheinwerfer sowie Rücklicht und seitliche Reflektoren
Klingel
Nenndauerleistung max. 500 Watt oder maximal 1.400 Watt für selbstbalancierende Fahrzeuge, wenn mind. 60% der Leistung zur Selbstbalance verwendet werden.
Ohne Sitz oder selbstbalancierend mit oder ohne Sitz.
Lenk- oder Haltestange mindestens 50 cm (Fahrzeuge mit Sitz) oder 70 cm (Fahrzeuge ohne Sitz).
Gesamtbreite max. 70 cm
Geamthöhe max. 1,40 Meter.
Gesamtlänge max. 2,0 Meter.
Gewicht max. 55 KG (ohne Fahrer).
Plakette bei uns beantragen | |
Den Versicherungsnachweis erhältst Du per E-Mail. | |
E-Scooter-Plakette wird per Post an Dich versandt (Dauer 1-2 Tage) | |
Plakette aufkleben und losfahren | |
Keine Beantragung ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) möglich. |
Versicherungsumfang |
Beiträge für ein komplettes Versicherungsjahr |
KFZ-Haftpflicht |
ab 32,73 EUR |
KFZ-Haftpflicht |
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Die Versicherungskennzeichen-Saison beginnt am |
Das Mindestalter beträgt 14 Jahre
Ein Führerschein bzw. eine Mofa-Prüfbescheinigung wird NICHT benötigt
Was gilt für bereits in der Vergangenheit erworbene Fahrzeuge?
Für bereits erworbene Fahrzeuge, die zur Zeit keine Betriebserlaubnis haben, weil sie zum Beispiel zu schnell sind (über 20 Km/h), besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie in den Regelungsbereich der eKFV einbezogen werden könen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Halter entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) erlangt.
Der E-Scooter-Hersteller kann beim Kraftfahrtbundesamt die ABE beantragen und dem Halter zur Verfügung stellen. (Dieses wird bei Herstellern aus China, Taiwan und Co. sicher schwierig)
Sofern der Hersteller keine ABE einholt, kann der Halter selbst eine EBE beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer EBE ist, dass der Zulassungsstelle ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorgelegt wird, das die Einhaltung der Kfz-technischen Bestimmungen der eKFV bescheinigt. Dies ist unter Umständen mit sehr hohen Kosten verbunden, die es abzuwägen gilt! (Unter Umständen ist der Neukauf eines E-Scooters mit einer ABE günstiger als das vorgenannte Verfahren).
In beiden Fällen erhält das Fahrzeug eine individuelle Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN).
Was gilt für Mono-Wheels, E-Skateboards, Hoverboard und Co.?
Weitere Elektrokleinstfahrzeuge, wie Mono-Wheels, E-Skateboards oder Hoverboards, sind nicht durch die eKFV gedeckt. Diese Fahrzeuge sind also nach aktuellem Stand nicht für den Straßenverkehr zulässig (§1 StVG). Demnach sind sie weder versicherungspflichtig (§1 PflVG). Für derartige Fahrzeuge bieten wir im Rahmen der KFZ-Versicherung keinen Versicherungsschutz an.