Betriebsurlaub bis 26.03.2024

Für die Anforderung von eVB-Nummern oder die Anmeldung eiliger Schadenfälle, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft.

LINK:
eVB + Schadenfälle


Sofern Sie über unsere Website Angebote anfordern oder Anfragen und E-Mails senden, bearbeiten und beantworten wir diese erst im Anschluss.

Elektroroller | E-Scooter

Elektro-Roller und E-Scooter gut und günstig versichern!
(Versicherung für Elektrokleinstfahrzeuge)

E-Scooter
E-Roller
Elektro-Scooter
Elektro-Roller
für Hamburg, Altona, Ottensen, Bahrenfeld, Lurup und Schenefeld

Egal ob Sie in Altona, Ottensen, Bahrenfeld, Lurup, Schenefeld oder ganz woanders wohnen. Bei uns gibt es die beliebten Versicherungskennzeichen mega günstig.

In vielen Ländern sind die coolen Elektro-Scooter bzw. Elektroroller (Elektro-Roller) schon seit Jahren voll im Trend. Endlich ist in Deutschland nun die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) in Kraft getreten.

Das heisst:

Ab sofort dürfen Sie mit Elektrorollern und Elektro-Scootern, die über eine entsprechende Betriebserlaubnis für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr verfügen, auf Radwegen fahren.

Voraussetzung für das Fahren mit dem Elektroscooter oder Elektroroller ist jedoch eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung bzw. Versicherungsplakette für Scooter oder Roller.

Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

Elektroroller, E-Scooter und Co. werden bei uns im Rahmen der KFZ-Haftpflichtversicherung und auf Wunsch auch Teilkasko
mit 150,- EUR Selbstbeteiligung versichert.

Sind alle E-Roller und E-Scooter versicherbar? Nein!

Versicherungen für Elektroroller werden nur für Fahrzeuge angeboten, die der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung entsprechen.

Um einen E-Scooter oder E-Roller handelt es sich im Sinne der eKFV nur, wenn folgende Voraussetzungen vorhanden sind:

  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder EInzelbetriebserlaubnis (EBE) ist vorhanden.

  • 20 Km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

  • Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen

  • Beleuchtung mit Scheinwerfer sowie Rücklicht und seitliche Reflektoren

  • Klingel

  • Nenndauerleistung max. 500 Watt oder maximal 1.400 Watt für selbstbalancierende Fahrzeuge, wenn mind. 60% der Leistung zur Selbstbalance verwendet werden.

  • Ohne Sitz oder selbstbalancierend mit oder ohne Sitz.

  • Lenk- oder Haltestange mindestens 50 cm (Fahrzeuge mit Sitz) oder 70 cm (Fahrzeuge ohne Sitz).

  • Gesamtbreite max. 70 cm

  • Geamthöhe max. 1,40 Meter.

  • Gesamtlänge max. 2,0 Meter.

  • Gewicht max. 55 KG (ohne Fahrer).

Und hier unsere Beiträge:

Unsere Empfehlung:

Haftpflicht mit Teilkasko

ab 52,83 EUR (für ein ganzes Jahr)


Für Versicherungsbeginne nach dem 1. März, wird der Beitrag entsprechend günstiger. Zur Beitragsermittlung nutzen Sie einfach unseren nachfolgenden Online-Rechner.


  • Versicherungssumme 100 Mio. EUR

  • Schutz in ganz Europa

  • Diebstahl

  • Hagel, Sturm, Elementarschäden

  • Brand und Explosion

  • Unfälle mit Tieren

Alternative:

Haftpflicht ohne Teilkasko

ab 23,32 EUR (für ein ganzes Jahr)


Für Versicherungsbeginne nach dem 1. März, wird der Beitrag entsprechend günstiger. Zur Beitragsermittlung nutzen Sie einfach unseren nachfolgenden Online-Rechner.


  • Versicherungssumme 100 Mio. EUR

  • Schutz in ganz Europa

Nicht versichert:

  • Diebstahl

  • Hagel, Sturm, Elementarschäden

  • Brand und Explosion

  • Unfälle mit Tieren

Wie komme ich an die Versicherungsplakette?

Plakette hier online oder in unserem Büro beantragen

Den Versicherungsnachweis erhalten Sie umgehend per E-Mail

E-Scooter-Plakette wird per Post innerhalb 1-2 Werktagen versandt

Plakette aufkleben und losfahren

Keine Beantragung ohne Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) möglich.

Pflichtangaben:

JETZT BERECHNEN UND BESTELLEN:

Ich habe die Erstinformation gelesen und auf meinem Gerät als PDF-Datei gespeichert. Die Datenschutzerklärung habe ich gelesen und akzeptiere diese.

Durch die Nutzung dieses kostenlosen Onlinerechners verzichte ich auf eine Beratung, einschließlich ihrer Dokumentation. Ich nehme zur Kenntnis, dass sich der Verzicht nachteilig auf meine Möglichkeiten auswirken kann, Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsvermittler geltend zu machen.

Selbstverständlich können wir Ihr Versicherungskennzeichen aber auch gemeinsam in unserem Büro beantragen:
(Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Beratungstermin mit uns)
Hier unsere Kontaktdaten


Welche Regelungen gibt es zum Fahrer?

  • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre

  • Ein Führerschein bzw. eine Mofa-Prüfbescheinigung wird NICHT benötigt

Was gilt für bereits in der Vergangenheit erworbene Fahrzeuge?

Für bereits erworbene Fahrzeuge, die zur Zeit keine Betriebserlaubnis haben, weil sie zum Beispiel zu schnell sind (über 20 Km/h), besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie in den Regelungsbereich der eKFV einbezogen werden könen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Halter entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) erlangt.

Der E-Scooter-Hersteller kann beim Kraftfahrtbundesamt die ABE beantragen und dem Halter zur Verfügung stellen. (Dieses wird bei Herstellern aus China, Taiwan und Co. sicher schwierig)

Sofern der Hersteller keine ABE einholt, kann der Halter selbst eine EBE beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer EBE ist, dass der Zulassungsstelle ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorgelegt wird, das die Einhaltung der Kfz-technischen Bestimmungen der eKFV bescheinigt. Dies ist unter Umständen mit sehr hohen Kosten verbunden, die es abzuwägen gilt! (Unter Umständen ist der Neukauf eines E-Scooters mit einer ABE günstiger als das vorgenannte Verfahren).

In beiden Fällen erhält das Fahrzeug eine individuelle Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN).

Was gilt für Mono-Wheels, E-Skateboards, Hoverboard und Co.?

Weitere Elektrokleinstfahrzeuge, wie Mono-Wheels, E-Skateboards oder Hoverboards, sind nicht durch die eKFV gedeckt. Diese Fahrzeuge sind also nach aktuellem Stand nicht für den Straßenverkehr zulässig (§1 StVG). Demnach sind sie weder versicherungspflichtig (§1 PflVG). Für derartige Fahrzeuge bieten wir im Rahmen der KFZ-Versicherung keinen Versicherungsschutz an.


copyright© | 2024

Altonaer Poststr. 15
22767 Hamburg
Tel.: 040 - 38 39 40
Fax: 040 - 38 54 70

WIR BERATEN IN:

Hamburg
Altona
Bahrenfeld
Ottensen
Lurup
Schenefeld
Eppendorf
Und bundesweit

UNTER ANDEREM FÜR:

ERGO | D.A.S.- Rechtsschutz
Auxilia
InterRisk
KRAVAG
Condor
R + V
Itzehoer
GEV
VHV


neuhaus24.de | Kekse, Kekse, Kekse.....
(Man mag es nicht mehr lesen aber leider sind auch wir dazu verpflichtet)

Bitte entscheiden Sie, ob Sie der Verwendung von Cookies zustimmen möchten.
Sollten Sie der Verwendung von Cookies nicht zustimmen, ist es möglich, dass Sie
wesentliche Teile unserer Website NICHT nutzen können. Hier können Sie persönliche Cookieeinstellungen vornehmen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.