Betriebsurlaub bis 26.03.2024

Für die Anforderung von eVB-Nummern oder die Anmeldung eiliger Schadenfälle, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft.

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eVB + Schadenfälle


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Die Auto-Versicherung für Geschiedene Ladymobil | Fairmobil

Trennung, Scheidung oder bereits geschieden?
Und was ist jetzt mit der Autoversicherung?


Die Autoversicherung für geschiedene und getrennt lebende Frauen und Männer (Ladymobil | Fairmobil). Auch ohne vorhandenen Schadenfreiheitsrabatt / Schadenfreiheitsklasse (SFR).

Betroffen ist bei Scheidung oder Trennung eine Gruppe von Frauen und Männern, die auf Grund Ihrer persönlichen Lebensumstände in Sachen Autoversicherung ohnehin schon sehr schlecht gestellt sind. "Nach Scheidung oder Trennung behält einer der geschiedenen Partner das Auto und der Andere die Kinder" - dieser Spruch spiegelt häufig die Wirklichkeit wider und offenbart eine schwerwiegende finanzielle Benachteiligung von geschiedenen oder getrennt lebenden Frauen und Männern. Denn in der Regel war der PKW auf einen der Ehepartner zugelassen und versichert und damit behält dieser auch den über Jahre erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt oder Schadenfreiheitsklasse bei der Autoversicherung.

Spätestens bei der Anmeldung des ersten eigenen Autos gibt es dann für viele der jährlich rund 150.000 von einer Trennung betroffenen Frauen und Männern eine böse Überraschung: Beitragssätze zwischen 85% und 120% sind die Regel - egal wie lange die Frau oder der Mann bereits Auto gefahren ist.

Wir stufen Ihre Ladymobil- und Fairmobil-Autoversicherung ganz einfach nach der Dauer Ihres Führerscheinbesitzes ein:

Dauer Führerschein in Jahren (deutsch oder EU)

SF-Klasse

Beitragssatz %

3-4

3

47%

5-7

4

43%

8-10

5

39%

11-13

6

36%

14-18

7

34%

19-21

8

33%

22-24

9

32%

über 25

10

31%

Voraussetzungen für den Tarif Ladymobil | Fairmobil

Voraussetzung:

Muss erfüllt sein:

Sie leben in Scheidung oder Trennung

Sie sind mindestens 25 Jahre alt und möchten einen PKW versichern

Ihr Führerschein ist mindestens 3 Jahre alt

Sie hatten in den letzten 2 Jahren keinen KFZ-Haftpflichtschaden bei einer eventuellen Vorversicherung AUF IHREN NAMEN.

Sie sind alleinige(r) Nutzer(in) des Fahrzeuges

Sie nutzen Ihr Fahrzeug ausschließlich privat (keine geschäftliche oder gewerbliche Nutzung)

Keine "negative Bonitätsauskunft" (SCHUFA). Die Prüfung erfolgt bei Antragstellung durch die Versicherungsgesellschaft.
WICHTIG:
(Sollte hier eine Problematik bestehen, geben Sie dies bitte in der Angebotsanfrage an oder kontaktieren Sie uns vorab telefonisch. Unter Umständen finden wir dann eine andere gute Lösung.)

Fordern Sie hier ONLINE Ihr individuelles Angebot an. Oder kontaktieren Sie einfach unsere Angebotshotline unter Telefon: 040 - 38 39 40. Wir errechnen Ihnen Ihren persönlichen Beitrag direkt am Telefon und senden Ihnen im Anschluss unser Angebot gern per E-Mail.

- Garantiert unverbindlich und kostenlos für Sie -

Jetzt kostenlos anfragen!

Fairness-Hinweis:

Es handelt sich hier um SONDEREINSTUFUNGEN, die bei uns gelten und NICHT 1:1 an etwaige Folgeversicherer weiterbestätigt werden. (Bei einem eventuellen späteren Versicherungswechsel werden nur die tatsächlich schadenfrei erfahrenen Zeiten bestätigt.)

Fahrerschutzversicherung?
Warum ist diese Absicherung so wichtig?

(Beispielvideo der VHV-Versicherung)

Ladymobil | Fairmobil löst das Problem in der Autoversicherung bei oder nach Scheidung und Trennung !!!

Bei uns richtet sich der Beitragssatz ausschließlich nach der Dauer Ihres Führerscheines.

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(Man mag es nicht mehr lesen aber leider sind auch wir dazu verpflichtet)

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