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Für die Anforderung von eVB-Nummern oder die Anmeldung eiliger Schadenfälle, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft.

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eVB + Schadenfälle


Sofern Sie über unsere Website Angebote anfordern oder Anfragen und E-Mails senden, bearbeiten und beantworten wir diese erst im Anschluss.

elektronische Deckungskarte



Fragen und Antworten zur elektronischen Deckungskarte (eVB)

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Verfahren.

Die elektronische Versicherungsbestätigung, für die Zulassung Ihres Fahrzeuges, erhalten Sie bei uns auf Wunsch innerhalb weniger Minuten per Telefon oder E-Mail.

1. Ein Fahrzeug soll neu angemeldet oder umgemeldet werden. Was muss bei der Zulassungsbehörde vorliegen?

Für die Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeuges gilt folgendes: Es wird der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2), eine ordnungsgemäße TÜV-Bescheinigung sowie eine Bestätigung über die bestandene Abgasuntersuchung Ihres Fahrzeuges benötigt. Außerdem wird ein Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Ab dem 15. Februar 2008 können Sie von uns eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in Form einer eVB-Nummer anfordern.

2. Wie funktioniert das neue Verfahren?

Wir händigen keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellen eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) in einer zentralen Datenbank bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die eVB von dort abrufen. Für eine einfache Zuordnung der elektronischen Versicherungsbestätigungen erhält der Versicherungsnehmer einen Code, die so genannte eVB-Nummer. Sie dient dazu, die in der Datenbank hinterlegte eVB für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen.
Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Versicherungsnehmer keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine eVB-Nummer nennen. Der Zulassungsstellenmitarbeiter überprüft dann daran online, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.

3. Wie sieht eine VB-Nummer aus?

Bei der eVB-Nummer handelt es sich um eine 7-stellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben wie beispielsweise "SHFX5A3". Über diese eVB-Nummer können die Mitarbeiter in der Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten direkt einsehen, statt sie wie bislang händisch aufnehmen zu müssen.

4. Wo erhält der Autofahrer eine VB-Nummer und welche Vorteile gibt es?

Das elektronische Zulassungsverfahren mittels einer eVB-Nummer ist zeitsparend. Denn um an die neue Nummer zu kommen, genügt im Prinzip ein Anruf bei uns. Warte- und Bearbeitungszeiten in den Kfz-Zulassungsstellen werden deutlich verkürzt. Die eVB-Nummer ist nur der erste Schritt für eine vollkommen elektronische Zulassung.

5. Ab wann wird die alte Versicherungsbestätigung, die so genannte Doppelkarte aus Papier, ungültig und wann wird auf die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) umgestellt?

Zum 1. März erfolgt die bundesweite Einführung. Wahrscheinlich werden jedoch nicht alle Zulassungsbehörden sofort elektronische Versicherungsbestätigungen abrufen. In einer Übergangsphase - zunächst bis Ende 2008 - empfehlen wir jedem Kunden die erzeugte Versicherungsbestätigung als Ausdruck zur Zulassung mitzunehmen. Akzeptiert die Zulassungsbehörde elektronische Versicherungsbestätigungen, dient die Papier-VB nur als "Merkzettel" für die eVB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der Papier-VB zugelassen.

6. Nach der Anmeldung eines Fahrzeuges ist die VB-Nummer nicht mehr auffindbar.

Wenn ein Fahrzeug mithilfe der eVB-Nummer zugelassen worden ist, wird die Nummer nicht mehr benötigt. Sie ist dann verbraucht wie eine benutzte Fahrkarte. Ab der Zulassung dient das zugeteilte Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis in den 27 Mitgliedsländern Europas.

7. Wird zur Abmeldung eines Fahrzeuges eine VB-Nummer benötigt?

Nein. Bei der Abmeldung eines Fahrzeuges wird kein Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Bei der Kfz-Zulassungsbehörde wird der Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) und die Kennzeichen des Fahrzeuges benötigt.

8. Wie kann bei einer Verkehrskontrolle Versicherungsschutz nachgewiesen werden?

Wenn ein Fahrzeug bereits zugelassen ist, dienen die Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis und zwar in allen 27 Mitgliedsländern Europas. Auf dem Weg zur Kfz-Zulassungsbehörde ohne gültiges Kennzeichen, genügt die eVB-Nummer bei einer Verkehrskontrolle. Die Polizei hat die Möglichkeit, die Gültigkeit einer eVB-Nummer zu überprüfen.

9. Welche Unterlagen gibt es zum Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung zusätzlich zur neuen VB-Nummer?

Hier ändert sich nichts. Auch die bisherige Papier-Versicherungsbestätigung war kein Vertragsdokument, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisformular für die Zulassungsbehörde. Die Vertragsunterlagen werden in der gewohnten Form von den Itzehoer Versicherungen erstellt.

Für weitergehende Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

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