Zweitwagen versichern

Zweitwagen versichern
Zweitwagenversicherung (1) für PKW

(Zweitwagen mit max. SF-10 versichern)

Sofern auch Ihr Erstwagen bei uns versichert ist oder zum nächstmöglichen Termin versichert wird, versichern wir Ihren Zweitwagen ab diesem Termin mit der gleichen Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens, maximal SF-10

Voraussetzungen:

- Erst- und Zweitwagen sind PKW
- Erstwagen ist oder wird ebenfalls bei uns versichert.
- Versicherungsnehmer und Halter bei Erst- und Zweitwagen sind identisch.
- Alle Nutzer des Erst- und Zweitwagens sind mindestens 23 Jahre alt.
- Versicherungsnehmer bei Erst- und Zweitwagen ist eine Privatperson


Zweitwagenversicherung (2) für PKW, Krad und Wohnmobil
(Zweitwagen mit der SF-Klasse des Erstwagens versichern)

Sofern auch Ihr Erstwagen bei uns versichert ist oder zum nächstmöglichen Termin versichert wird, versichern wir Ihren Zweitwagen ab diesem Termin mit der gleichen Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens. Unter Umständen also bis zum niedrigsten Beitragssatz von 25%

Voraussetzungen:

- Erstwagen (PKW, Krad oder Wohnmobil) ist oder wird ebenfalls bei uns versichert.
- Zweitwagen wird ebenfalls PKW, Krad oder Wohnmobil
- Erstwagen ist mindestens in SF-5 eingestuft
- Der Zweit- oder Drittwagen wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer gefahren.
- Versicherungsnehmer bei Erst- und Zweitwagen ist eine Privatperson

Zweitwagenversicherung / Standard (3)

Möchten Sie einen Zweitwagen versichern, erhalten Sie die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie beim Erstfahrzeug, höchstens jedoch SF-2. Dabei ist es uns egal, wo Ihr Erstwagen versichert ist oder bleibt.

Voraussetzungen:

- Alle Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein.
- Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter des Zweitwagens sind identisch.
- Ihr Erstwagen ist mindestens in SF-2 eingestuft.
- Erstwagen ist PKW, Krad oder Wohnmobil
- Zweitwagen ist ebenfalls PKW, Krad oder Wohnmobil


Partnerversicherung

Das neu hinzukommende Fahrzeug Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners wird bei uns in die Schadenfreiheitsklasse SF-2 eingestuft, unabhängig wo das bisherige Fahrzeug versichert ist oder versichert bleibt.


Voraussetzungen:

- Das bisherige Fahrzeug des Partners ist PKW, Krad oder Wohnmobil
- Neu hinzukommendes Fahrzeug ist PKW, Krad oder Wohnmobil
- Das bisherige Fahrzeug ist mindestens in SF-2 eingestuft.
- Alle Fahrer des neu hinzukommenden Fahrzeuges sind mindestens 23 Jahre alt.
- Halter und Versicherungsnehmer des neu hinzukommenden Fahrzeuges sind identisch.


Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es sich hier um SONDEREINSTUFUNGEN handelt, die NICHT an etwaige Folgeversicherer weiterbestätigt werden. (Es werden nur die tatsächlich schadenfrei erfahrenen Zeiten bestätigt.)


Die elektronische Versicherungsbestätigung, für die Zulassung Ihres Fahrzeuges, erhalten Sie bei uns auf Wunsch innerhalb weniger Minuten per E-Mail.

Erstinformation § 11 VersVermV

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Wohnmobilversicherung extrem günstig durch Sondereinstufungen

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