Betriebsurlaub bis 26.03.2024

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eVB + Schadenfälle


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Highlights im Versicherungsschutz

Erstinformation | Ihre Versicherungsmehrfachagentur Frank Neuhaus

(Je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif unterschiedlich)

  • Rabattschutz gegen Zusatzbeitrag möglich

  • Fahrerschutzversicherung (Vollkaskoversicherung für den Fahrer) gegen geringen Zusatzbeitrag möglich

  • Keine Abzüge "neu für alt. Bei den Reparaturkosten werden keine Abzüge "neu für alt für Ersatzteile und Lackierung vorgenommen.

  • Tageweise Abrechnung. Bei kurzer Vertragsdauer brauchen Sie nur für die Tage Beiträge zu zahlen, an denen Ihr Kfz. auch versichert war. Sonst übliche prozentuale Abrechnungen gibt es nicht.

  • Mallorca - Police / beitragsfrei. Für Ihren Mietwagen im Ausland erweitern wir die Haftpflichtdeckungsumme auf die in Deutschland geltende gesetzliche Deckungssumme.

  • Marderbissschäden. Durch Marderbiss verursachte Schäden und Folgeschäden werden bis 1.500,- EUR durch die Kaskoversicherung ersetzt.

  • Glasbruchschäden ohne SB-Abzug. Falls Sie für Ihre Teilkaskoversicherung 150,- EUR Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diese nicht bezahlen, wenn Sie einen Glasbruchschaden durch eine Verbundglasreparatur beheben lassen.

  • Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit. In der Voll- und Teilkaskoversicherung wird dem Versicherungsnehmer gegenüber auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet (ausser bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahls oder grob fahrlässiger Herbeiführung eines Unfalles infolge Alkohols).

  • Erweiterung der Wildschadenklausel. In der Kaskoversicherung ist die Kollision mit Tieren jeglicher Art versichert. (also nicht nur Haarwild)

  • Neuwert-Entschädigung bei PKW. PKW, die noch kein Jahr alt und in Ihrem Erstbesitz sind, werden bei Totalschaden oder Totaldiebstahl mit dem Neuwert (nicht Wiederbeschaffungswert) ersetzt.

  • 8 Mio. EUR bei Personenschäden. Bei unbegrenzter Deckung reicht die Versicherungssumme bis 8 Mio. EUR je geschädigter Person.

  • Neudefinition des Fahrzeugalters. Es gilt das Alter des Fahrzeuges bei erstmaliger Zulassung auf den Versicherungsnehmer bzw. Halter.

  • Keine Rückstufung bei Unterbrechung. Unterbrechen Sie Ihr Vertragsverhältnis nicht länger als 7 Jahre, stufen wir Sie in die gleiche Schadenfreiheitsklasse, die vor der Unterbrechung galt. (keine jährliche Hochstufung)

  • Schadenfreiheitsrabattübertragung möglich. Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes in der Haftpflicht- und auch in der Kaskoversicherung ist möglich. (Nicht nur unter Verwandten 1. Grades)

  • Aggregate mitversichert. Neben Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss werden in der Voll- und Teilkaskoversicherung auch Kurzschlussschäden an Aggregaten bis 1.500,- EUR mitversichert.

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(Man mag es nicht mehr lesen aber leider sind auch wir dazu verpflichtet)

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