Highlights im Versicherungsschutz
(Je nach Versicherungsgesellschaft und gewähltem Tarif unterschiedlich)
- Rabattschutz auch unter SF-Klasse-25 gegen geringen Zusatzbeitrag möglich
- Fahrerschutzversicherung (Vollkaskoversicherung für den Fahrer) gegen geringen Zusatzbeitrag möglich
- Keine Abzüge “neu für alt. Bei den Reparaturkosten werden keine Abzüge “neu für alt” für Ersatzteile und Lackierung vorgenommen.
- Tageweise Abrechnung. Bei kurzer Vertragsdauer brauchen Sie nur für die Tage Beiträge zu zahlen, an denen Ihr Kfz. auch versichert war. Sonst übliche prozentuale Abrechnungen gibt es nicht.
- Mallorca - Police / beitragsfrei. Für Ihren Mietwagen im Ausland erweitern wir die Haftpflichtdeckungsumme auf die in Deutschland geltende gesetzliche Deckungssumme.
- Marderbissschäden. Durch Marderbiss verursachte Schäden und Folgeschäden werden bis 1.500,- EUR durch die Kaskoversicherung ersetzt.
- Glasbruchschäden ohne SB-Abzug. Falls Sie für Ihre Teilkaskoversicherung 150,- EUR Selbstbeteiligung vereinbart haben, müssen Sie diese nicht bezahlen, wenn Sie einen Glasbruchschaden durch eine Verbundglasreparatur beheben lassen.
- Kein Einwand der groben Fahrlässigkeit. In der Voll- und Teilkaskoversicherung wird dem Versicherungsnehmer gegenüber auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet (ausser bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahls oder grob fahrlässiger Herbeiführung eines Unfalles infolge Alkohols).
- Erweiterung der Wildschadenklausel. In der Kaskoversicherung ist die Kollision mit Tieren jeglicher Art versichert. (also nicht nur Haarwild)
- Neuwert-Entschädigung bei PKW. PKW, die noch kein Jahr alt und in Ihrem Erstbesitz sind, werden bei Totalschaden oder Totaldiebstahl mit dem Neuwert (nicht Wiederbeschaffungswert) ersetzt.
- 8 Mio. EUR bei Personenschäden. Bei unbegrenzter Deckung reicht die Versicherungssumme bis 8 Mio. EUR je geschädigter Person.
- Rabattretter für PKW. Fahren Sie 25 Jahre und mehr unfallfrei, behalten Sie trotz eines angefallenen Schadens Ihren Schadenfreiheitsrabatt.
- Neudefinition des Fahrzeugalters. Es gilt das Alter des Fahrzeuges bei erstmaliger Zulassung auf den Versicherungsnehmer bzw. Halter.
- Keine Rückstufung bei Unterbrechung. Unterbrechen Sie Ihr Vertragsverhältnis nicht länger als 7 Jahre, stufen wir Sie in die gleiche Schadenfreiheitsklasse, die vor der Unterbrechung galt. (keine jährliche Hochstufung)
- Schadenfreiheitsrabattübertragung möglich. Die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes in der Haftpflicht- und auch in der Kaskoversicherung ist möglich. (Nicht nur unter Verwandten 1. Grades)
- Aggregate mitversichert. Neben Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss werden in der Voll- und Teilkaskoversicherung auch Kurzschlussschäden an Aggregaten bis 1.500,- EUR mitversichert.
