Übernahme Sondereinstufungen

30% Beitragssatz

(z.B. als Sondereinstufung für den Zweitwagen bei einem Direktversicherer)
Die Übernahme von Sondereinstufungen, Übernahme des Schadenfreiheitsrabatt ist bei uns problemlos möglich


Einige Versicherer bieten Sondereinstufungen z.B. für Zweitwagen oder für das Fahrzeug des Ehe-/Lebenspartners an. Dies ist grundsätzlich eine gute Sache. Leider werden die Tarifbeiträge aber gerade für diese Sondereinstufungen im Laufe der Jahre nicht unerheblich angehoben.

Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer war in der Vergangenheit meistens schwer, da der bisherige Versicherer den SONDERbeitragssatz nicht in voller Höhe an den Folgeversicherer bestätigt. In der Regel werden nur die tatsächlich erfahrenen schadenfreien Zeiten bestätigt.

So werden aus 30% Beitragssatz schnell 70% oder 85% .
Ein Wechsel zu einem, an sich, günstigeren Versicherer lohnt sich daher nicht.

Die Übernahme von Sondereinstufungen ist bei uns kein Problem.

(Wir benötigen lediglich eine Kopie der letzten Beitragsrechnung)


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