- Betriebsurlaub bis 16.10.2025 -

Für die Anforderung von eVB-Nummern oder die Anmeldung eiliger Schadenfälle, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft.

Hier der Link für:
eVB und Schadenfälle


Sofern Sie über unsere Website Angebote anfordern oder Anfragen und E-Mails senden, bearbeiten und beantworten wir diese erst im Anschluss.

Die Autoversicherung bei Trennung oder Scheidung - bis SF-10


Die Autoversicherung bei Trennung oder Scheidung, für geschiedene und getrennt lebende Frauen und Männer. Ersteinstufung bis SF-10 - 31% Beitragssatz!

Betroffen ist hierbei eine Gruppe von Frauen und Männern, die auf Grund Ihrer persönlichen Lebensumstände, in Sachen Autoversicherung im Fall einer Trennung/Scheidung ohnehin schon sehr schlecht gestellt sind.

Nach Scheidung- oder Trennung behält einer der geschiedenen/getrennten Partner das Auto und der Andere die Kinder" - dieser Spruch spiegelt häufig die Wirklichkeit wider und offenbart eine schwerwiegende finanzielle Benachteiligung von geschiedenen oder getrennt lebenden Frauen und Männern.

Denn die Autoversicherung lief auf einen der Ehepartner und damit behält dieser auch den über Jahre erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt oder die Schadenfreiheitsklasse bei der Auto-Versicherung.

Spätestens bei der Anmeldung des ersten eigenen Autos gibt es dann, für viele der jährlich rund 100.000 von einer Trennung- oder Scheidung betroffenen Frauen und Männern, eine böse Überraschung. Beitragssätze zwischen 96% und 110% sind die Regel - egal wie lange die Frau oder der Mann bereits ein Auto gefahren hat.

Also:


  • Trennung oder Scheidung
    und keine SF-Klasse vorhanden?

  • Hier günstige SF-Klasse
    sichern!

  • Hohe Beiträge
    vermeiden!


Wir stufen Ihre "Trennungs- und Scheidungs-Autoversicherung" ganz einfach nach der Dauer Ihres Führerscheinbesitzes ein.

Dauer Führerschein in Jahren (deutsch oder EU)

SF-Klasse

Beitragssatz %

3-4

3

47%

5-7

4

43%

8-10

5

39%

11-13

6

36%

14-18

7

34%

19-21

8

33%

22-24

9

32%

über 25

10

31%

Voraussetzungen für den Tarif Ladymobil | Fairmobil

Voraussetzung:

Erfüllt?

Sie leben in Scheidung oder Trennung (auch nichteheliche Lebenspartnerschaft)

Sie sind mindestens 25 Jahre alt und möchten einen PKW versichern

Ihr Führerschein ist mindestens 3 Jahre alt

Sie hatten in den letzten 2 Jahren keinen KFZ-Haftpflichtschaden bei einer eventuellen Vorversicherung AUF IHREN NAMEN.

Sie sind alleinige(r) Fahrer(in) des Fahrzeuges

Sie nutzen Ihr Fahrzeug ausschließlich privat (keine geschäftliche oder gewerbliche Nutzung)

Keine "negative Bonitätsauskunft" (SCHUFA und Andere). Die Prüfung erfolgt bei Antragstellung durch den Tarifrechner-Anbieter "NAFI".
WICHTIG:
(Sollte hier eine Problematik bestehen, geben Sie dies bitte in der Angebotsanfrage an oder kontaktieren Sie uns vorab telefonisch. Unter Umständen finden wir dann eine andere gute Lösung.)

Problematik alleinige(r) Fahrer(in):

Im Tarif Ladymobil / Fairmobil darf das Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer gefahren werden. Sofern hier eine Problematik für Sie besteht, müsste zunächst der Tarif Ladymobil / Fairmobil beantragt werden, um in den Genuss der Sondereinstufung zu kommen. Zu einem späteren Zeitpunkt (meist der 01. Januar eines jeden Jahres) könnten wir den Vertrag für Sie, zu einem Versicherer umdecken, der die vorhandene Sondereinstufung 1:1 übernimmt (ausgewählte Versicherer). Hier können dann auch weitere Fahrer vereinbart werden.

Fordern Sie hier ONLINE Ihr individuelles Angebot an. Oder kontaktieren Sie einfach unsere Angebotshotline unter Telefon: 040 - 38 39 40. Wir errechnen Ihnen Ihren persönlichen Beitrag direkt am Telefon und senden Ihnen im Anschluss unser Angebot gern per E-Mail.

Jetzt kostenlos und unverbindlich anfragen!
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Fairness-Hinweis:

Es handelt sich hier um SONDEREINSTUFUNGEN, die bei uns gelten und NICHT 1:1 an etwaige Folgeversicherer weiterbestätigt werden. Bei einem eventuellen späteren Versicherungswechsel, werden nur die tatsächlich, bei uns, schadenfrei erfahrenen Zeiten bestätigt.


Besondere Hinweise zur Schadenfreiheitsklasse in Versicherungsverträgen
bei Trennung/Scheidung:


Im Rahmen der Auto-Versicherung ist "Eigentümer" des Schadenfreiheitsrabattes (SFR), ausschließlich der Versicherungsnehmer (VN), also die Person, die den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer geschlossen hat.

Hierbei spielt es keine Rolle, wer den Schadenfreiheitsrabatt der KFZ-Versicherung während der Ehe oder der Lebenspartnerschaft tatsächlich erfahren hat. Selbst wenn der Ehe- oder Lebenspartner das Fahrzeug zu 100% allein gefahren hat, wird die schadenfreie Zeit, trotz Trennung oder Scheidung, stets dem Versicherungsnehmer zugerechnet. Dies gilt allerdings auch für angefallene Schäden, die zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes führen.

Der Versicherungsnehmer wird also für die schadenfrei gefahrene Zeit belohnt, für angefallene Schaden aber auch "bestraft", in dem sein Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird. Hierbei ist es völlig egal, welcher Fahrer den Schaden tatsächlich verursacht hat. Es wird nur die KFZ-Versicherung des VN belastet.

Ebenso ist im Fall einer Trennung- oder Scheidung, eine Aufteilung des Schadenfreiheitsrabattes nicht möglich. Der SFR verbleibt gänzlich beim Versicherungsnehmer. Bei ausreichend langem Führerscheinbesitz kann eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes vom Versicherungsnehmer auf den anderen Ehe- oder Lebenspartner, bei einer Trennung/Scheidung zwar generell erfolgen, hierfür ist aber die Zustimmung des bisherigen SFR-Berechtigten, also des VN, erforderlich.

Die Praxis zeigt jedoch, dass im Trennungs- oder Scheidungsverfahren meist hart um das "Finanzielle" gekämpft wird und somit eine freiwillige Übertragung, auf den anderen Partner, regelmäßig nicht erfolgt.


Fahrerschutzversicherung?
Warum ist diese Absicherung so wichtig?

(Beispielvideo der VHV-Versicherung)



Unsere Lösung:

Ladymobil / Fairmobil, die Autoversicherung!

SONDEREINSTUFUNG BEI TRENNUNG ODER SCHEIDUNG

Einstufung bis in die SF-Klasse-10 = 31% Beitragssatz möglich | Einstufung nach dem Alter Ihres PKW-Führerscheines

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